Nein zu 7 Staatsräten

Die geplante Erweiterung des Staatsrates auf sieben Mitglieder stellt nicht nur einen unnötigen Ausbau des Staatsapparats dar, sondern hätte auch einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand zur Folge. Die beiden neuen Departemente kosten jährlich mehrere Millionen. Jeder Staatsrat verfügt über einen persönlichen Stab von sechs bis sieben Vollzeitstellen. Die Schaffung von zwei neuen Departementen würde zusätzlich den Koordinationsaufwand innerhalb der Regierung erhöhen, was konkret zu einer Verlangsamung der Entscheidungsfindung führen würde.

Der Staatsrat hat seine Leistungsfähigkeit, auch in Krisenzeiten, bereits unter Beweis gestellt. Eine Aufstockung des Gremiums ist daher überflüssig und hätte negative Auswirkungen auf die Gemeinden, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Die zusätzliche Bürokratie und die damit verbundenen Kosten würden Ressourcen binden, die an anderer Stelle besser für die Bedürfnisse der Bevölkerung eingesetzt werden können.

« Nein zum unnötigen Ausbau des Staatsapparats und zu erheblichen, jährlich wiederkehrenden Mehrkosten!»

Franz Ruppen

Staatsrat

Nein zu höheren Kosten

Die Umsetzung der neuen Verfassung kostet viel Geld – zu viel Geld! Millionen, die fehlen werden, um die sozial Schwächsten, die Familien, den Mittelstand, die Spitäler und Altersheime, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen und die Wirtschaft zu unterstützen oder unsere Strassen und Infrastrukturen in gutem Zustand zu erhalten.

Die Verfassung enthält einen ganzen «Wunschkatalog» von neuen Bestimmungen, deren finanzielle Auswirkungen niemand abschätzen kann. Vergleiche mit anderen Kantonen lassen aber befürchten, dass der Kanton und die Gemeinden mit zusätzlichen Ausgaben von über 100 Millionen pro Jahr rechnen müssen. Das ist verantwortungslos und im Hinblick auf finanzpolitisch schwierigere Jahre geradezu fahrlässig. Kürzungen von Subventionen oder Steuererhöhungen wären wohl unumgänglich.

«Kanton und Gemeinden haben wichtigere Aufgaben zu finanzieren als eine kostspielige Verfassung.»
Roberto Schmidt

Staatsrat

Nein zum Ausländerstimmrecht

Die neue Kantonsverfassung sieht ein zwingendes Ausländerstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene vor. Ausländerinnen und Ausländer sollen in allen Gemeinden wählen, gewählt werden und abstimmen können. Dies nach einem Jahr Aufenthalt im Kanton und mit einer Niederlassungsbewilligung C.

Das ist ein schwerer Eingriff in die Gemeindeautonomie! Über 90% der Gemeinden hatten sich in der Vernehmlassung zur neuen Verfassung gegen das Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen. Trotzdem beharrte die Mehrheit des Verfassungsrat darauf, die Gemeinden zu bevormunden und ihnen das Ausländerstimmrecht aufzudrücken.

Wir sind überzeugt: Wer mitbestimmen will, soll sich integrieren und einbürgern lassen.

«Wer nicht bereit ist, den Weg der Einbürgerung auf sich zu nehmen, soll auch nicht mitbestimmen. Zu diesem naiven Konzept der Fremdbestimmung sage ich entschieden nein.»
Michael Graber

Nationalrat und Stadtrat

Nein zur Schwächung des Oberwallis

Die neue Kantonsverfassung sieht eine Aufstockung des Staatsrates von fünf auf sieben Mitglieder vor, ohne jedoch die Zahl der garantierten Sitze für das Oberwallis zu erhöhen. Ausserdem werden die Grossratssitze neu nach der Wohnbevölkerung und nicht mehr nach der Schweizer Bevölkerung verteilt. Durch diese Änderung verliert das Oberwallis mehrere Grossratssitze. Diese Änderungen bedrohen die sprachlich-kulturelle Minderheit und schwächen die kantonale Einheit. Das Fehlen eines angemessenen Minderheitenschutzes und die mangelnde Sensibilität gegenüber dem Oberwallis bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung werden für das Oberwallis einschneidend sein und unseren politischen Einfluss im Kanton schwächen.

«Im Zentrum einer neuen Walliser Kantonsverfassung sollte immer die kantonale Einheit zwischen dem Oberwallis und dem Unterwallis stehen. Hierzu braucht es gegenseitigen Respekt. 

Der vorliegende Entwurf schwächt das Oberwallis nachhaltig und bedroht die kantonale Einheit. Ich empfehle Ihnen, diesen Verfassungsentwurf abzulehnen.»

Beat Rieder

Ständerat

Gezielte Teilrevisionen statt grossflächige Überregulierung

Der Verfassungsentwurf, über den wir am 3. März abstimmen werden, weist Lücken auf und schafft kantonale Sonderregelungen in Bereichen, die auf nationaler Ebene geregelt werden müssen. Die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Wallis, aber auch für die Wirtschaft sind beträchtlich. Die Auswirkungen werden alle Bürgerinnen und Bürger zu spüren bekommen.

Natürlich gibt es auch positive Aspekte. Diese sind aber oft nicht Kernelemente einer Kantonsverfassung. Vieles ist zudem bereits in der Bundesverfassung, im Bundes- oder Kantonsrecht geregelt und damit bereits heute integraler Bestandteil staatlichen Handelns. Bei einer Ablehnung der neuen Verfassung besteht zudem immer noch die Möglichkeit, die positiven Elemente des Verfassungsentwurfs durch Teilrevisionen in die bestehende Verfassung zu integrieren.

«Der Verfassungsentwurf verursacht erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Kanton Wallis und schwächt die Wirtschaft im interkantonalen Vergleich.»

Philipp Matthias Bregy

Nationalrat und Fraktionspräsident Die Mitte

Das Komitee

Oberwalliser Nein-Komitee:

von links Aron Pfammatter, Matteo Abächerli, Melanie Burgener, Flavio Schmid, Romano Amacker und Michael Graber.

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3900 Brig